Donnerstag, 13. Oktober 2016

Nach Mafia-Schießerei in Erfurt Verfahren gegen Angeklagte eingestellt

Im Prozess um die armenische Mafia-Schießerei vor einer Erfurter Spielhalle gibt es eine überraschende Wende: Gegen fünf der elf Angeklagten wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.



Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Gera dem MDR Thüringen. Das Landgericht Erfurt sei einem entsprechenden Antrag gefolgt. Die fünf Männer müssen Auflagen zwischen 2.500 und 1.000 Euro zahlen.

Grundlage für den Antrag auf Einstellung sei die Auswertung eines Überwachungsvideos gewesen. Auf diesem ist die Schießerei am 13. Juli 2014 vor einer Erfurter Spielhalle zu sehen. Ein Gutachter hatte im Prozess erklärt, dass nicht allen Angeklagten eine aktive Teilnahme zweifelsfrei nachzuweisen sei. Es sei nicht nachzuweisen, dass sie eine Waffe in der Hand gehalten oder damit geschossen hätten. Daher wäre eine Verurteilung zu einer Haftstrafe gegen diese Fünf nicht zu erwarten gewesen, so die Staatsanwaltschaft.

Nach Informationen des MDR betreffen die eingestellten Verfahren auch die beiden mutmaßlichen Köpfe der armenischen Mafia-Gruppe in Erfurt. Beide organisieren seit mehr als acht Jahren die Geschäfte in Thüringen. Dabei halten sie auch Kontakte zu anderen armenischen Mafia-Clans in Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien oder Armenien.  



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