Donnerstag, 3. Dezember 2015

Hartgesottener Mafioso hat in Zürich Wirt erpresst

Einem Sicherheitsangestellten aus Zürich droht, viereinhalb Jahre ins Gefängnis zu wandern. Ihm wird vorgeworfen, einem Zürcher Wirt 120'000 Franken abgenommen zu haben.



„Lassen sie sich nicht täuschen, beim Beschuldigten handelt es sich um einen hart gesottenen Mafioso“, appellierte der Rechtsanwalt des Opfers am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich. Auch für den zuständigen Staatsanwalt saß mit dem heute 26-jährigen Sicherheitsangestellten ein skrupelloser Krimineller auf der Anklagebank.

Der Ankläger forderte für den Kosovo-Albaner wegen schwerer Erpressung, Drogenhandels, Wuchers, Körperverletzung, Nötigung sowie Vergehens gegen das Waffengesetz eine unbedingte Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.


Wirt bedroht und ausgeplündert

Die Anklageschrift liest sich wie die Vorlage für einen Mafia-Film und geht auf den Mai 2013 zurück. Damals wandte sich ein verschuldeter Zürcher Wirt eines portugiesischen Restaurants im Kreis 4 an den vermeintlich großzügigen Türsteher und bat ihn um ein Darlehen. Wobei er vom Beschuldigten 15'000 Franken erhielt. Allerdings forderte dieser eine monatliche Zinszahlung von 3'500 Franken. Worauf der Gastronom schon bald wieder in finanzielle Engpässe und in Verzug geriet.

Der Sicherheitsangestellte reagierte wütend und begann, den Geschädigten massiv zu bedrohen. Die Anklage schilderte, wie der Beschuldigte das Opfer über 16 Monate lang nicht nur verbal bedrohte, sondern auch mit Schlägen, Ohrfeigen, Treten und sogar Schneiden gefügig machte. Dabei setzte er verschiedene Messer, einen Pfefferspray, aber auch einen Schlagstock und eine Faustfeuerwaffe ein.
Zudem tauchte der Angeklagte auch mit einem Schlägertyp auf. «Ein einziger Alptraum», wie der Opfer-Anwalt berichtete.

Der verzweifelte Portugiese geriet in Panik und überwies dem Erpresser immer größere Geldbeträge. Dabei ging das Opfer nicht nur seine Familie, sondern auch Freunde und Kollegen am Arbeitsplatz an. Er verkaufte sogar das Auto seiner Mutter. Als die Polizei den Beschuldigten im Oktober 2014 endlich festnahm, hatte der finanziell ausgepresste Wirt seinem gnadenlosen Gläubiger bereits über 121'000 Franken übergeben.


Geständnis widerrufen

Vor Gericht hinterließ der Türsteher nicht den besten Eindruck. So widerrief er ein umfassendes Geständnis und warf dem Staatsanwalt vor, dass ihn dieser während der Untersuchung unter Druck gesetzt habe. Zudem sei er selber von brutalen Gläubigern, die er aber nicht benennen wollte, ausgenommen worden.

Immerhin gab er zu, dass er dem Wirt widerrechtlich 69'000 Franken abgepresst und ihm angekündigt hatte, ihn bei Nichtbezahlung in den Rollstuhl zu bringen. Der Verteidiger verlangte wegen Wuchers eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Hälfte davon unbedingt, womit er die sofortige Haftentlassung forderte. Das Gericht wird sein Urteil demnächst eröffnen.
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